Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Der kleine Trompeter

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Forschungsprojekte

„Täuferische Tradition“ und Staatsgewalt in Deutschland, 1918 bis 1990

Seit den Tagen der Reformation haben sich neben den Großkirchen in Abgrenzung von und in Konflikt mit der Mehrheitsgesellschaft verschiedene protestantische Freikirchen herausgebildet. Dabei widersetzten sich ihre Angehörigen auch der Staatsgewalt, sofern die Freiheit ihres Glaubens beschnitten wurde ― ihr Glaube war insofern keine „Privatsache“, sondern wurde „politisch“. Vor diesem Hintergrund untersucht das Projekt für Deutschland zwischen dem Ersten Weltkrieg und der Wiedervereinigung den Wandel bzw. die Kontinuitäten staatlichen Handelns gegenüber den Freikirchen einerseits, der freikirchlichen Haltungen und Verhaltensweisen gegenüber dem Staat andererseits. Die Analyse beschränkt sich dabei bewusst auf die Phasen der staatlichen Umbrüche von 1918, 1933, 1945 und 1989/1990. Denn diese Jahre politischer Systemwechsel generierten jeweils spezifische Herausforderungen zur Bestimmung und Justierung des Verhältnisses von Freikirchen und Staatsgewalt: Herausforderungen sowohl für die Freikirchen, als auch für die im engeren Sinne politischen Akteure. Letztere standen jeweils vor der Aufgabe, die Reichweite der Herrschaftsansprüche der künftigen politischen Ordnung gegenüber der religiösen Sphäre neu zu bestimmen und Strategien zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zu entwickeln. Für die Freikirchen als Institutionen und für ihre Mitglieder stellte sich in den politischen Umbruchphasen jeweils noch einmal neu die Frage, inwiefern sie aufgrund religiöser, unbedingte Gültigkeit beanspruchender Werte und Normen gegenüber der künftigen politischen Ordnung Folgsamkeit, Dissens oder zivilen Ungehorsam entwickeln sollten. Die Analyse konzentriert sich auf Freikirchen, die sich in unterschiedlicher Weise in der „täuferischen Tradition“ sahen und sehen. Betrachtet werden Mennoniten, Baptisten und die Lebensform des (hutterischen) Bruderhofs, jeweils sowohl auf der Ebene ihrer (nationalen) Verbände, als auch auf der Ebene ausgewählter Gemeinden.


Tagung zu Evangelischen Freikirchen im Nationalsozialismus in Neudietendorf, 2. und 3. März 2017
EAT-Flyer-Freikirchentag_FINAL.pdf (341,6 KB)  vom 14.12.2016

Abgeschlossenes Forschungsprojekt zur Geschichte des Bundeskriminalamtes zwischen 1949 und 1981

Projektleiter: Prof. Dr. Patrick Wagner

Wissenschaftliche Mitarbeiter: Dr. Imanuel Baumann, Andrej Stephan M.A.

Auf Initiative und im Auftrag des Bundeskriminalamtes (BKA) untersuchen die am Projekt Beteiligten die Geschichte dieser Behörde. Der Untersuchungszeitraum beginnt mit der Gründungsphase des 1951 errichteten Amtes und reicht bis zum Anfang der 80er Jahre, als der unter dem Vorzeichen der Terrorismusbekämpfung stehende Aus- und Umbau des BKA zu einem Abschluss gelangte. Die Recherchen werden durch das Bundeskriminalamt finanziert, haben im November 2008 begonnen und werden Ende 2010 in eine Konferenz und einen Schlussbericht münden. Das Bundeskriminalamt ermöglicht den Projektmitarbeitern den freien Zugang zu seinen Aktenbeständen; spätestens mit dem Ende des Projektes wird das BKA seine älteren Akten an das Bundesarchiv abgeben. Damit werden die Projektergebnisse für alle interessierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler überprüfbar sein. Die Projektgruppe arbeitet mit einem wissenschaftlichen Beirat zusammen, dem Prof. Dr. Hans-Gerd Jaschke (Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin), Herr Dr. Wolfgang Schulte (Deutsche Hochschule der Polizei, Münster) und Frau Sonja Kock M.A. (BKA) angehören. Zudem wird die Gruppe durch die Polizeihistoriker Prof. Dr. Klaus Weinhauer (Bielefeld/Lüneburg) und Prof. Dr. Herbert Reinke (Berlin) beraten.

Das Ausmaß personeller Kontinuität zwischen dem Sicherheitsapparat des Nationalsozialismus und den Sicherheitsbehörden der frühen Bundesrepublik, darunter dem Bundeskriminalamt ist evident. Im Jahr 1958 befanden sich unter 47 Führungsbeamten des BKA 33 ehemalige SS-Führer. Was aber bedeutete diese personelle Kontinuität für die Praxis des Bundeskriminalamtes und für die dieser Praxis zugrunde liegenden Konzeptionen? Welchen Einfluss hatten die Erfahrungen, die BKA-Beamte während des Nationalsozialismus gemacht hatten, auf das Agieren ihrer Behörde vom Anfang der fünfziger bis zum Ende der siebziger Jahre (d.h. jenem Zeitpunkt, an dem die letzten ns-geprägten Beamten in den Ruhestand traten)? Inwiefern tradierten die im Nationalsozialismus geprägten Beamten damals erworbene Dispositionen an die folgenden Generationen im Amt? Und schließlich: Wie konnte aus einer Behörde, deren Gründungspersonal teilweise rechtsstaatlichen und humanen Werten sehr fern gestanden hatte, eine im Vergleich mit anderen westlichen Staaten „normale“ Polizeiinstitution werden?

Die Leitfragen des Projektes werden auf drei Ebenen untersucht. Erstens gilt es, die Entwicklung des BKA-Personals zu untersuchen. Im Mittelpunkt des Interesses steht zum einen das Profil der Amtsleitung, zum anderen das Profil jener Beamten, die vermutlich den Behördenalltag und vor allem die berufspraktische Sozialisation des Nachwuchses nachhaltig prägten – der Beamten auf mittlerer Führungsebene. Zweitens ist das BKA als Institution zu untersuchen. Nur so lässt sich erklären, wie und warum sich Prägungen vieler Beamter durch den Nationalsozialismus innerhalb des Amtes in spezifischer Form auswirkten (oder auch: nicht auswirkten). Vor allem aber ist in den Blick zu nehmen, dass der Status des BKA als nationalstaatliche Polizeibehörde vor dem Hintergrund der NS-Vergangenheit von Beginn an ein besonderer war: Stärker als entsprechende Behörden in anderen westlichen Staaten musste sich das BKA mit öffentlicher Skepsis und mit Begrenzungen seiner Kompetenzen arrangieren, die sich einem durch die Erfahrungen mit dem NS-Staat hervorgerufenen Grundmisstrauen gegenüber einer starken nationalstaatlichen polizeilichen Exekutive verdankten. Ab den frühen siebziger Jahren scheint es dem Amt gelungen zu sein, Misstrauen zu vermindern und seine Kompetenzen zu erweitern. Diesen Prozess gilt es zu untersuchen, denn auch er ist eine (indirekte) Folge der NS-Zeit. Zu untersuchen sind z.B. die Entwicklung der Rolle des BKA im bundesdeutschen Gesamtensemble des Politikfeldes „Innere Sicherheit“, die Politik der Amtsleitung nach außen und das Verhältnis des BKA zur Öffentlichkeit.

Drittens muss die konkrete Arbeit des BKA unter der Perspektive analysiert werden, inwiefern sich hier NS-Traditionslinien identifizieren lassen bzw. wie und durch was diese im Lauf der Zeit ersetzt wurden. Im Mittelpunkt stehen drei Praxisfelder: So ist die Tätigkeit des BKA im polizeilichen Staatsschutz in ihrer Entwicklung zu rekonstruieren. Daneben wird – vor dem Hintergrund der Vorgeschichte im Nationalsozialismus (z.B. „Zigeunerbekämpfung“ und Repression gegen Zwangsarbeiter) – der Umgang des BKA mit spezifischen sozialen Gruppen untersucht. Und schließlich müssen die im BKA entwickelten Konzepte der Kriminalitätsbekämpfung in Bezug gesetzt werden zu den Konzepten der NS-Zeit einerseits und zur Entwicklung der akademischen Kriminologie in der Bundesrepublik andererseits.

Abgeschlossenes Forschungsprojekt

Loyalitätsfragen. Mennoniten - Baptisten - Bruderhof. Glaubensgemeinschaften der täuferischen Tradition und die Staatsgewalt in den Gründungsphasen der Weimarer Republik, der NS-Diktatur und den beiden deutschen Staaten um 1949.

Für das historische Täufertum war religiöser wie gesellschaftlicher Nonkonformismus und die Konfrontation mit den Herrschenden kennzeichnend. Dieser Band zeigt, wie sich Glaubensgemeinschaften aus der »täuferischen Tradition« (Mennoniten, Baptisten, Bruderhof) und die »Obrigkeit« in den staatlichen Neugründungsphasen des 20. Jahrhunderts in Deutschland zueinander positioniert haben. Entlang spezifischer Interpretationsachsen werden freikirchliche Wahrnehmung und religiöse Deutung der jeweils neuen Staatsform untersucht, die staatlichen Freiheitserweise und Loyalitätsforderungen an die Glaubensgemeinschaften um 1919, 1933 und 1949 analysiert sowie die Einstellung zu Wehrpflicht und Eidverweigerung in längerer Perspektive betrachtet.

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