Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Institutspreis

Preis des Instituts für Geschichte
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Institutspreis)

Richtlinien

1. Der Institutspreis zeichnet jedes Jahr herausragende studentische Qualifikationsarbeiten aus, die am Institut für Geschichte der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg entstanden sind.

2. Zwei Preiskategorien werden unterschieden: erstens der jährliche Preis für Bachelorarbeiten, zweitens der jährliche Preis für Master- und Staatsexamensarbeiten. Eine Differenzierung in die historischen Teilgebiete erfolgt nicht.

3.Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldgeschenk. Die Prämien betragen für Bachelorarbeiten 100 €, für Master-/Staatsexamensarbeiten
200 €.

4.Vorschlagsberechtigt sind alle Lehrenden des Instituts für Geschichte. Eingereicht werden nach Rücksprache mit dem/der Verfasser/in (in digitaler Form) ein unkorrigiertes Exemplar der Arbeit sowie die beiden Gutachten. Der/die Dozent/in bürgt dafür, dass es sich um die ursprünglich bei ihr/ihm eingereichte Fassung der Arbeit und nicht um eine auf der Grundlage von Dozentenkritik überarbeitete Form handelt.

5. Die vorgeschlagenen Arbeiten können bis zum 30. April eines Jahres bei der/dem Verantwortlichen des Instituts (dem/der Vorsitzenden des Studien- und Prüfungsausschusses) eingereicht werden. Die Abschlussarbeiten müssen in einem der beiden vorangegangenen Semester angenommen/eingereicht worden sein.

6.Die Jury setzt sich aus vier Lehrenden zusammen, von denen zwei der Statusgruppe der Professorinnen und Professoren und zwei dem Mittelbau angehören. Die Jury wird zeitnah im Institutsbeirat gewählt.

7. Der/Die Verantwortliche des Instituts initiiert und leitet das Auswahlverfahren. Die Arbeiten sind von den Mitgliedern der Jury in Hinblick auf ihre Preiswürdigkeit zu bewerten, wobei die für die jeweilige Ausbildungsstufe überdurchschnittliche wissenschaftliche Leistung und die formale Vorbildhaftigkeit der Arbeit zu berücksichtigen sind. Für die Entscheidungsfindung gilt: Die Jury muss per Abstimmung eine einstimmige Entscheidung treffen. Enthaltungen sind dabei möglich. Wenn über eine Arbeit abgestimmt wird, die von einem Jurymitglied betreut wurde, muss dieses Mitglied sich der Abstimmung enthalten.

8. Der Preis kann nicht zwischen mehreren Kandidatinnen/Kandidaten aufgeteilt werden. Falls die Jury der Meinung ist, dass keine der vorgelegten Arbeiten den Ansprüchen genügt, oder keine einstimmige Entscheidung fällen kann, so wird der Preis nicht verliehen.

9. Die Jury muss ihre Entscheidung schriftlich begründen. Diese Begründung bildet die Grundlage für die Laudationes im Rahmen der Preisverleihung beim Sommerfest des Instituts.

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