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Dissertation Blecher

Jens Blecher: Vom Promotionsprivileg zum Promotionsrecht. Das Graduierungsrecht der Fakultäten als Schnittpunkt von akademischer Selbstverwaltung, Religion und Politik an der Universität Leipzig 1409-1945.
Zu Beginn des 13. Jahrhunderts erwarben sich die frühen Universitäten Paris und Bologna ein "... ius promovendi, dessen offizielle Anerkennung die Anerkennung der Lehranstalt als Universität schlechthin bedeutete" (Laetita Boehm). Die später gegründeten deutschen Universitäten übernahmen dieses erkämpfte Recht und üben es als eines der wichtigsten akademischen Sonderrechte bis in die Gegenwart aus - wo der Doktortitel noch immer gleichberechtigt, aber gesellschaftlich als höherrangig angesehen, neben den Staatsexamen fungiert.

Nachdem die akademische Gerichtsbarkeit im 19. Jahrhundert durch das staatliche Rechtsmonopol abgelöst wurde und das akademische Satzungsrecht, weitgehend vom öffentlichen Recht dominiert wird, bleibt als wichtigstes Sonderrecht der Universitäten das Graduierungsrecht. Es dient nicht nur zur Selbstergänzung der Fakultäten, sondern ist eines der wesentlichen Elemente, mit dem die Universitäten ihre Außenwirkung erzielten.

In der Arbeit wird der Versuch unternommen, am Beispiel der Reformen und Diskussionen, vor allem in der philosophischen Fakultät, die Entwicklung des Promotionsrechtes bis zum Ende des Nationalsozialismus nachzuvollziehen. Herausragende Zäsuren sind dabei die Auswirkungen der Reformationen (Verlust des päpstlichen Schutzes und Eingriffe des Landesherrn), die Auflösung der konfessionellen Schranken im Promotionswesen am Ende des 18. Jahrhunderts, die Entwicklung der Fachstudien und der Wertverlust des Magistertitel, die Bemühungen um Gleichstellung mit den höheren Fakultäten, die Bemühungen der Demokraten (Wuttke) und Wissenschaftsreformer (Drobisch) um Normierung und Transparenz im Promotionswesen, die Rolle des Promotionswesen in der politischen Öffentlichkeit nach der Jahrhundertwende/ bzw. in der Weimarer Republik und schließlich die reichsweite Vereinheitlichung und der Einsatz des Promotionswesens als politisches Instrument im Dritten Reich.

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