Hausarbeit erst zum Wiederholungstermin anmelden und abgeben?
Unter den Studierenden verbreitet sich in jüngerer Zeit ein neues Gerücht: "Man hat die freie Wahl, ob man eine als Modulleistung zu schreibende Hausarbeit erstmalig zum 1. Termin (31. März im WiSe und 15. September im SoSe) anmeldet und fertig stellt, oder sie erst zum 1. oder gar 2. Wiederholungtermin anmeldet und abgibt."
Diese Information ist definitiv falsch! Erstens müssen Sie sich zu jeder Modulleistung ordnungsgemäß anmelden. Zweitens können nur Modulleistungen wiederholt werden, die zuvor auch im "ersten Anlauf" angemeldet waren und erbracht worden sind - deshalb heißt es ja "Wiederholungstermin". Um in den Genuss der Wiederholungsprüfung zu kommen, müssen Sie also schon zum ersten Modulerbringungstermin angemeldet gewesen sein. Wenn Sie dann eine Leistung erbringen (hier: Hausarbeit abgeben), diese aber als ungenügend bewertet wird, können Sie die Prüfung wiederholt antreten. Dazu ist eine neuerliche Prüfungsanmeldung im Löwenportal notwendig. Wenn Sie zum 1. Termin angemeldet waren, aber nichts abgeben, wird auch dies als nicht bestanden gewertet und Sie können sich dann ebenfalls zum 1. Wiederholungstermin anmelden.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie von einer schon angemeldeten Prüfung (bis drei Tage vor dem Prüfungstermin) wieder zurücktreten. In diesem Fall wird das Ganze so behandelt, als hätten Sie sich nie angemeldet. Folglich müssen Sie dann aber auch im nächsten Semester noch einmal einen Kurs desselben Moduls besuchen und sich dann dort zur Prüfung anmelden.
Falls Sie wirklich ernsthafte Gründe haben, warum Sie Ihre Hausarbeit nicht rechtzeitig einreichen können, sollten Sie übrigens immer das Gespräch mit Ihrem Dozenten bzw. Ihrer Dozentin suchen! Gemeinsam finden Sie sicherlich Wege, um mit terminlichen Engpässen formal richtig und für alle gerecht umzugehen.