Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Geschäftsordnung

Inhaltsverzeichnis

I. Präambel / Begriffsbestimmung >>
II. Zusammensetzung & Wahl / studentische Vollversammlung >>
III. Strukturen, Aufgabenbereiche, Kontrollrechte >>
IV. Finanzen >>
V. Schlussbestimmungen >>

I. Präambel / Begriffsbestimmung

Die studentische Institutsgruppe Geschichte (ff: IGG) versteht sich als Interessenvertretung der Studierendenschaft am Institut für Geschichte (ff: IfG). Darüber hinausgehende Belange unterliegen vorbehaltlich dem Fachschaftsrat Geschichte-Philosophie-Sozialwissenschaften (ff: FaRa GPS), sind aber nach Maßgabe ebenfalls zu vertreten. Die IGG engagiert sich in universitären Gremien und fördert daneben auch die kulturellen und wissenschaftlichen Aktivitäten der Studierendenschaft, etwa bei der Organisation und Unterstützung von Feiern, Exkursionen und Projekten.

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II. Zusammensetzung & Wahl / studentische Vollversammlung

Die Wahl zur IGG erfolgt in der studentischen Vollversammlung der Studierendenschaft. Diese findet frühestens elf, spätestens dreizehn Monate nach der letzten Vollversammlung statt, um eine jährliche Legitimation der IGG zu gewährleisten. Sie ist spätestens zehn Vorlesungstage vor dem anvisierten Termin am Institut durch Aushang bekannt zu machen und erfolgt während der Vorlesungszeit. Eine Selbstauflösung der IGG zieht Neuwahlen im Rahmen der vorgeschriebenen Fristen nach sich.

Wahlberechtigt in der Vollversammlung sind alle Studierenden der Geschichte (d.h. alle Studentinnen/ Studenten, die in einen Studiengang am IfG eingeschrieben sind). Über die zur Wahl stehenden Kandidaten/ Kandidatinnen wird in allgemeiner, gleicher, freier, unmittelbarer und auf Antrag mindestens einer/ eines Wahlberechtigten geheimer Einzelwahl abgestimmt. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen der bei der Vollversammlung anwesenden Wahlberechtigten auf sich vereinigt. Die Institutsgruppe hat beliebig viele Mitglieder. Deren Anzahl sollte aber im Regelfall zwölf nicht überschreiten.

Studentische Vollversammlungen sind außerdem bei geplanten Satzungsänderungen mit einer Ankündigungsfrist von zehn Vorlesungstagen und bei außerordentlichen Vorkommnissen ohne Fristbeschränkung einzuberufen.

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III. Strukturen, Aufgabenbereiche, Kontrollrechte

Die Institutsgruppe wählt auf ihrer konstituierenden Sitzung eine/ n Sprecher/ in, ihren/ seinen Stellvertreter/ in und eine/ n Finanzreferenten/ -referentin.

Die Institutsgruppe gewährleistet die Vertretung der Studierendenschaft in den Gremien, zu denen sie Vertreter/ -innen entsenden darf (Stand Juni 2005: Institutsrat, Prüfungskommission, Berufungskommission, Bibliothekskommission, BA/MA-Kommission).

Die Institutsgruppe trifft sich während der Vorlesungszeit regelmäßig, um aktuelle Probleme zu diskutieren und Vorhaben langfristig zu planen. Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit aller Mitglieder gefällt. Diese Sitzungen sind öffentlich und eine Woche im Voraus anzukündigen, Protokolle werden erstellt und veröffentlicht. In Ausnahmefällen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Zur Kontrolle ihrer Amtsinhaber kann die IGG bei schweren Verfehlungen einer der o. g. Personen das Misstrauen aussprechen. Dies ist allerdings nur auf Antrag möglich, der zwei Vorlesungswochen vor seiner Abstimmung allen Mitgliedern der IGG zugänglich gemacht werden muss, um den Betreffenden die Möglichkeit einer Stellungnahme zu ermöglichen. Die Abstimmung erfolgt nach einer Aussprache bei gleichzeitiger Nominierung einer Nachfolgeperson, dem Antrag wird mit einfacher Mehrheit beschieden.

Bei schweren Verfehlungen kann die IGG eines ihrer Mitglieder vor dem Ablauf der Legislaturperiode von seiner Mitgliedschaft entbinden. Hierbei ist der Antrag ebenfalls zwei Vorlesungswochen vor Abstimmung zu stellen, ihm wird mit 2/3-Mehrheit beschieden. Ein freiwilliger Austritt eines Mitgliedes ist prinzipiell möglich, erfordert aber eine Stellungnahme und eine persönliche Aussprache mit dem/ der Sprecher/ in und/ oder seiner/ ihrer Stellvertretung. Die/ der Gesprächspartner des betreffenden Mitgliedes informiert die Institutsgruppe über die Gegenstände der Zusammenkunft.

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IV. Finanzen

Die IGG verfügt über ein eigenes Vermögen, welches von der/ dem Finanzreferenten/ -referentin verwaltet wird. Dieses setzt sich aus Zuwendungen des FaRa GPS, Spenden und Einkünften bei studentischen Veranstaltungen zusammen.

Bei der Vollversammlung zur Neuwahl der IGG legen Sprecher/ in und Finanzreferent/ in einen Rechenschaftsbericht über die finanziellen Entwicklungen der abgelaufenen Legislaturperiode vor. Eine Entlastung durch die Anwesenden ist mit einfacher Mehrheit notwendig.

Das Vermögen der Institutsgruppe kann anteilig auf einem Konto deponiert werden. Über diese Bestimmung verständigt sich die Institutsgruppe zu Beginn der Legislaturperiode.

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V. Schlussbestimmungen

Die vorliegende Geschäftsordnung tritt auf einstimmigen Beschluss der Vollversammlung der Studierenden am 15.06.2005 in Kraft und ersetzt die bis dahin gültige Satzung in ihrer Fassung vom 24.06.1999.

Halle, den 15.06.2005

Andrej Stephan
(Sprecher der Institutsgruppe Geschichte)

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