Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Termine zur Erbringung der Modulleistungen

  • Voraussetzungen für die Bewertung einer Hausarbeit als Modulprüfungsleistung sind jeweils getrennte Anmeldungen im Löwenportal zum Modul und zur Prüfung. Diese haben von den Studenten eigenständig zu erfolgen. Hierzu gibt es im Löwenportal Fristen: für die Anmeldung zum Modul am Beginn der Vorlesungszeit, für die Anmeldung zur Modulprüfung am Ende der Vorlesungszeit.
  • In jedem Modul werden in Veranstaltungen, in denen die Prüfungsleistung erworben wird, zwei alternative Prüfungstermine angeboten.
  • Die Studenten müssen sich zu einem der beiden Termine anmelden, sofern sie in dieser Veranstaltung geprüft werden wollen, sie also eine Prüfungsleistung erwerben wollen. Zwischen den beiden Prüfungsterminen besteht Wahlfreiheit.
  • Beide Prüfungstermine werden im selben Semester angeboten, in dem die prüfungsleistungsrelevante Veranstaltung angeboten wurde. Für Hausarbeiten gelten folgende Prüfungstermine: Im Sommersemester der 1. August und der 15. September, im Wintersemester der 15. Februar und der 31. März.
  • Die genannten Abgabefristen für Modulleistungen sind für alle Studenten verbindlich und nicht individuell verhandelbar, weder mit dem Dozenten noch mit dem Prüfungsamt.

Eine Verlängerung dieser bindenden Abgabefrist wird nur aus zwei Gründen gewährt:

  • a) falls der Student in der Bearbeitungszeit ein Praktikum oder etwas Vergleichbares durchgeführt hat (dann verlängert sich die Abgabefrist um die Dauer des Praktikums / Praktikumsnachweis ist hierfür notwendig!);
  • b) Falls der Student mit einer Krankschreibung nachweislich krank war (dann verlängert sich die Abgabefrist um die Dauer der Krankschreibung).
  • Andere Gründe (die Texte waren so schwierig, ich habe keine Quellen gefunden, ich musste noch drei andere Hausarbeiten schreiben, es dauerte so lange, die alte Schrift zu entziffern, das Buch in der Bibliothek war ausgeliehen, mein Computer war kaputt etc.) sind keine zulässigen Verlängerungsgründe!
  • Sollte ein Student die Prüfung nicht bestehen, wird ihm entweder im selben Semester oder aber in den Folgesemestern ein Zweitversuch und ggf. ein Drittversuch eingeräumt. Bei Hausarbeiten ist der Prüfungstermin für den Zweit- bzw. Drittversuch im Sommersemester der 15. September und im Wintersemester der 31. März.
  • Studenten, die weder den ersten noch den zweiten Prüfungsversuch erfolgreich gemeistert haben, haben das Recht (aber nicht die Pflicht), vor dem Drittversuch (der letztmöglichen Wiederholung!) noch einmal ein Seminar des betreffenden Moduls zu besuchen und die Hausarbeit dort zu schreiben. Die Anmeldung für diese zweite Wiederholung geschieht nicht im Löwenportal, sondern direkt über das Prüfungsamt.
  • Studenten, die sich zu keinem der beiden angebotenen Prüfungstermine angemeldet haben, müssen den angebotenen Veranstaltungstyp (also z.B. Kurs im Vertiefungsmodul Vormoderne) in einem der Folgesemester erneut besuchen. Die Möglichkeit, eine Veranstaltung zu besuchen, sich aber erst im folgenden Semester für diese Veranstaltung zur Prüfung anzumelden, besteht nicht.

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