Forschungsprojekte
"Zwischen Illegalität und Legitimität". Widerstand und Widerstandsrecht in Westdeutschland 1945 - 1968 (Dissertationsprojekt)
Im Jahr 1968 wurde das deutsche Grundgesetz um einen wichtigen Paragraphen erweitert. Artikel 20 Abs. 4 GG enthält die Bestimmungen über ein allgemeines Widerstandsrecht. Auch wenn das Widerstandsrecht durch das Prinzip der Subsidiarität lediglich als ultima ratio rechtswirksam werden kann (und damit rechtspraktisch fast irrelevant ist) stellt es dennoch - vor allem hinsichtlich seines symbolischen Gehaltes - eine einschneidende Veränderung des Grundgesetzes dar. Worin liegen die Gründe für diese nachträgliche Veränderung des Grundgesetzes? Diese Frage bildet den Ausgangspunkt der Forschungsarbeit.
Widerstand und politischer Ungehorsam, so die zentrale Arbeitshypothese, wurden nach 1945 nicht mehr allein als Bedrohung der staatlichen Ordnung und des Rechtsfriedens, sondern - vor dem Hintergrund der Erfahrung des Nationalsozialismus - auch als Chance und politisches Gebot betrachtet.
Eine wichtige Rolle spielte hierbei vermutlich die öffentliche Auseinandersetzung mit dem deutschen Widerstand im Nationalsozialismus. Im Handeln der Widerstandskämpfer zeigte sich exemplarisch der mögliche Konflikt zwischen Legalität und Legitimität im Falle eines allgemeinen Staatsversagens.
Die offizielle und juristische (und dabei keineswegs unumstrittene) Rehabilitation von Widerstandskämpfern bedeutete - zumindest indirekt - eine Anerkennung des Eidbruches und der Gehorsamsverweigerung und konnte damit auch als eine Entwertung bzw. Relativierung des unbedingten Gehorsams und der vorbehaltlosen Gesetzestreue verstanden werden.
Daneben wurde die Frage nach einem möglichen Widerstandsrecht auch in der Diskussion um ein neues politisches Strafrecht, im Zusammenhang mit der Verabschiedung einer neuen Strafrechtsnovelle sowie in den Diskussionen um die Notstandsgesetze immer wieder aktuell.
Zentrales Anliegen der Forschungsarbeit ist es, die Debatte um das Widerstandsrecht in ihrem Verlauf, ihren Konflikten und ihrer Dynamik zu beschreiben und nach den Auswirkungen der Debatte auf verfassungsrechtliche und politische Normen zu fragen.
Die Debatte um das Widerstandsrecht darf jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Die politisch rechtliche Auseinandersetzung mit der Widerstandsproblematik weist über ihren Gegenstand hinaus. Neben rein verfassungsrechtlichen, staatstheoretischen Überlegungen berührt die Frage nach Widerstand und Rechtsgehorsam einen elementaren Punkt des bürgerlichen Selbstverständnisses. Die Vorstellung einer Rechtsordnung, die als "Gehege" der bürgerlichen Vereinigung Recht und Freiheit überhaupt erst ermöglichen, war und ist für viele Menschen unvereinbar mit der Vorstellung eines allgemeinen Widerstandsrechtes gegen eben diese Rechtsordnung.
